Allgemeine Informationen


Schulanfangszeitung des KFV

Der Katholische Familienverband hat eine neue "Schulanfangszeitung" erstellt. In der 24-seitigen Zeitschrift sind alle wesentlichen Informationen für ElternvertreterInnen in übersichtlicher Form aufbereitet. Die „Schulanfangszeitung“ ist gegen Portoersatz kostenlos erhältlich und kann beim Katholischen Familienverband unter der Telefonnummer 01/51552–3201 oder per E-Mail info@familie.at bestellt werden. Die Publikation kann auch unter http://familie.at/site/oesterreich/familienpolitik/schulebildung/publikationen heruntergeladen werden.

 

Legasthenieverband OOE – Informationsblätter im Anhang

Ein frühes Erkennen von Lese-Rechtschreibschwächen ist sehr wichtig, um betroffenen Kindern frühzeitig zu helfen und langfristige negative Auswirkungen auf Schulerfolg und Psyche zu vermeiden. Eine Lese-Rechtschreibschwäche lässt sich zwar erst im Schulalter diagnostizieren, doch das Auftreten von Risikofaktoren und der Erwerb von relevanten Vorläuferfähigkeiten kann schon im Vorschulalter beobachtet werden.

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Legasthenie Folder
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Legasthenie Info
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Legasthenie Erkennungsmerkmale
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LSR OÖ - Suchtprävention – Handy, Computer und Internet

Das Institut Suchtprävention hat in Kooperation mit dem landesschulärztlichen Dienst aktuelle Empfehlungen zum Thema Umgang mit Handy, Computer, Internet und Fernsehen erarbeitet, um sie den oberösterreichischen Schulen zur Verfügung zu stellen. Details im Anhang.

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Suchtprävention
Handy, Computer und Internet.pdf
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Suchtprävention Tipps
Handy-Computer-Internet_Tipps.pdf
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Suchtprävention Fernsehen - Tipps
TV Tipps LSR.pdf
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MIA – Miteinander Auszeit

„MIA Miteinander Auszeit“, ein präventives Angebot zur Stärkung der psychischen Gesundheit in Bad Hall. Dieses Projekt ist in Kooperation mit der OÖGKK und dem Land OÖ entstanden und seit Juni 2015 im Ganzjahresbetrieb.

Die Kosten für Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit (Kur-, Erholungsaufenthalte) für Mutter oder Vater und Kind werden bei Genehmigung vom Sozialversicherungsträger übernommen. Der Versicherte (Angehörige) hat eine einkommensabhängige Zuzahlung zu leisten. Nähere Informationen finden Sie im Folder und in der Kurzinformation im Anhang sowie auf der Homepage www.promente-reha.at

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Info MIA
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Elternvereine (SchUG §63)

Die Schulleiter haben die Errichtung und die Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern, die satzungsgemäß allen Erziehungsberechtigten von Schülern der betreffenden Schule zugänglich sind. Die Organe des Elternvereines können dem Schulleiter und dem Klassenvorstand Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen; der Schulleiter hat das Vorbringen des Elternvereines zu prüfen und mit den Organen des Elternvereines zu besprechen. Elternvereine sind das Bindeglied zwischen Eltern, KlassenelternvertreterInnen, LehrerInnen u. Behörden. 

 

Klassen - und Schulforum (SchUG §63a)

(14) Zu den Sitzungen des Schulforums, ausgenommen Sitzungen auf Grund des § 26a des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes,BGBl. Nr. 302/1984, sind der Vertreter der Klassensprecher (§ 59 Abs. 2 Z 2) und, falls an der Schule ein Elternverein besteht, der Obmann des Elternvereins einzuladen. Sofern Tagesordnungspunkte Angelegenheiten betreffen, die die Beteiligung anderer Personen (zB andere Lehrer, Klassensprecher, Bildungsberater, Schularzt, Leiter des Schülerheimes, Schulerhalter) zweckmäßig erscheinen lässt, hat der Schulleiter (Klassenlehrer, Klassenvorstand) auch diese Personen einzuladen. Die Einladung von Klassensprechern ist nur zulässig, wenn dies auf Grund der besonderen Verhältnisse, insbesondere der Zeit der Sitzung, möglich ist. An Privatschulen ist in Angelegenheiten des Abs. 2 Z 1 lit. h bis j jedenfalls der Schulerhalter einzuladen. Den nach diesem Absatz Eingeladenen kommt beratende Stimme zu.(15) Über den Verlauf der Sitzungen ist eine schriftliche Aufzeichnung zu führen, die den jeweiligen Mitgliedern zugänglich zu machen ist. 

Ausführliche Informationen zum SchUG finden Sie unter http://www.bmukk.gv.at/schulen/recht/index.xml

 

Informationen zum Thema "Sicherer Schulweg"

finden sie unter dem link www.vcoe.at/schulweg